Tätigkeitsbereiche

Der Sachverständige hat die Aufgabe, im Rahmen seines Fachgebietes Feststellungen zu treffen und diese in einem zweiten Schritt Außenstehenden zu vermitteln.

GUTACHTEN

Ein Gutachten legt die Faktenlage dar und dient dem Auftraggeber so als Entscheidungshilfe für eine Zweifelsfrage. Gutachten werden sowohl im gerichtlichen Kontext, als auch im Privatkontext angefertigt.
Die Unterschiede werden in den Details zu den Tätigkeitsbereichen noch deutlicher.

BEWEISSICHERUNG

Schon im Vorfeld zu einem selbständigen Beweisverfahren oder auch der Durchführung einer einstweilige Verfügung, ist besonderes Augenmerk auf die Formulierung des Antrags gerade in Bezug auf Art, Umfang und Ort der Untersuchung zu legen.

FORENSISCHE UNTERSUCHUNG

IT Forensik beschäftigt sich mit der Sammlung und Sicherung relevanter Daten zu einem vorher abgesteckten Thema.
Das Ziel der forensischen Untersuchung ist eine Extraktion der Information ohne Beschädigung des Untersuchungs-gegenstandes.

MEDIATION

Häufig sind es unzureichende vertragliche Verabredungen aber auch die kleinen Missverständnisse und Differenzen über Details, die Projekte an den Rand des Scheiterns bringen.
Neben dem Weg über ein Schiedsgutachten kann die Mediation einen kostengünstigen Ausweg aus solchen Situationen bringen.

Diplom-Informatiker Norbert Vogel

von der IHK öffentlich bestellt und vereidigt für Systeme und Anwendungen der Informationsverarbeitung insbesondere Softwaretechnik und Systemmanagement

Über Mich

Jahrgang 1958

Studium an der TU-Berlin mit Abschluss Diplom-Informatiker

Wissenschaftlicher Mitarbeiter mit Lehraufgaben TU Berlin

Gründer und Geschäftsführer der Art Software Design GmbH

Referent bei der IHK Berlin

Senior Consultant und Bereichsleiter in mittelständischen Unternehmen

Berufssachverständiger (seit 2004)

Diplom-Informatiker Norbert Vogel 
Spezialgebiete

von der IHK öffentlich bestellt und vereidigt für Systeme und Anwendungen der Informationsverarbeitung insbesondere Softwaretechnik und Systemmanagement

  • Softwaretechnik
  • Datenbanken
  • Systemmanagement
  • Projektmanagement

Diplom-Informatiker Norbert Vogel
PDF und Social Media

von der IHK öffentlich bestellt und vereidigt für Systeme und Anwendungen der Informationsverarbeitung insbesondere Softwaretechnik und Systemmanagement

Preise

Es handelt sich bei allen Preisen um Nettopreise

Arbeitszeit je Stunde

Arbeitszeit des Gutachters wie
Termin vor Ort,
Erstellung des Gutachtens,
Untersuchungen im Labor

200

/ Stunde

Tagespauschale

Bei Tätigkeit über 8 Stunden pro Tag,
insbesondere bei Reisen und Tätigkeit
vor Ort oder bei mehrtägiger
Inanspruchnahme

2.000

/ Tag

Reisezeit

Reisezeit zum Arbeitsort



100

/ Stunde

Fahrtkosten

Pkw-Kosten



0,80

/ km

Auslagen

Auslagen wie Reisekosten, Übernachtungen und Dienstleistungen Dritter werden nach Aufwand in Rechnung gestellt.


Gutachten bei Gericht

Der  § 404 Absatz 3 der Zivilprozessordnung besagt:

„Sind für gewisse Arten von Gutachten Sachverständige öffentlich bestellt, so sollen andere Personen nur dann gewählt werden, wenn besondere Umstände es erfordern.“
Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__404.html

Vor der Übernahme eines gerichtlich angeforderten Gutachtens hat der Sachverständige zu prüfen, ob die Fragen des Beweisbeschlusses in seinem Fachgebiet liegen.

Gerichtlich bestellte Gutachten werden im Allgemeinen nach dem  JVEG abgerechnet. Die Vergütungsgruppe für Gutachten im Bereich Datenverarbeitung, hier insbesondere Software und Softwaretechnik, ist nach §9 Anlage 1 die Honorargruppe 11.4 (Informatik).

Mein Vereidigungstenor lautet:

öffentlich bestellt und vereidigt für Systeme und Anwendungen der Informationsverarbeitung insbesondere Softwaretechnik und Systemmanagement

Bitte fragen Sie nach, ob eine Frage eines Beweisbeschlusses von mir bearbeitet werden kann.


Privatgutachten

Der Vorteil eines von einem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen erstellten Privatgutachtens ist, dass es bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung von einem Gericht zumindest gewürdigt werden muss und nicht einfach als Parteivortrag abgeheftet wird.

Dies ist besonders wichtig, wenn das Gutachten nur von einer der Parteien in Auftrag gegeben wurde.

Ein Privatgutachten vor oder während einer gerichtlichen Auseinandersetzung kann unter Umständen helfen das Prozessrisiko zu vermindern. Besonders dann, wenn es die eigene fachliche Sicht auf die Ursachen eines Konfliktes objektiviert.

Die Abrechnung eines Privatgutachtens erfolgt nicht nach JVEG. Die Vergütung kann frei vereinbart werden.

Bei allen Beauftragungen arbeite ich nach dem Prinzip des Erkenntnisfortschritts. Das bedeutet, dass zunächst ein Stundenkontingent, im Allgemeinen 3 – 5 Stunden, beauftragt wird, das ausreichend erscheint den notwendigen Umfang des Gutachtens zu erarbeiten. Erst wenn der Umfang des nächsten Arbeitsschrittes klar ist, erfolgt eine weitere Beauftragung. Der Auftraggeber wird bei jedem Arbeitschritt über den Fortgang und die gewonnenen Erkenntnisse informiert. Art und Umfang des jeweils folgenden Arbeitsschritts werden vor einer weiteren Bearbeitung mit dem Auftraggeber abgestimmt. Der Auftraggeber hat zu jeder Zeit das Recht, eine weitere Bearbeitung zu verneinen. Abgerechnet werden nur die beauftragten und abgearbeiteten Arbeitsschritte.


Beweissicherung

Ob in einem selbständigen Beweisverfahren (früher: Beweissicherungsverfahren), geregelt nach  §§ 485 –  § 494a ZPO, oder bei der Durchführung einer einstweilige Verfügung, geregelt nach nach  §§ 935 –  § 942 ZPO, schon im Vorfeld ist besonderes Augenmerk auf die Formulierung des Antrags gerade in Bezug auf Art, Umfang und Ort der Untersuchung zu legen.

Gerne unterstütze ich bei der Formulierung des zu untersuchenden technischen Umfeldes und stehe auch für die Durchführung zur Verfügung.

Forensische Untersuchung von IT-Systemen

Zu der forensischen Untersuchung von IT-Systemen gehört die Extraktion von Informationen von Datenträgern. Zur Sicherstellung, dass während des Untersuchungsprozesses der Untersuchungsgegenstand unverändert bleibt, wird im Allgemeinen vor der Untersuchung eine bitgenaue Kopie des Untersuchungsgegenstandes angefertigt. Alle Untersuchungen erfolgen dann auf der Kopie.

Die Techniken und Methoden zur zerstörungs- und vor allem veränderungsfreien Untersuchung befinden sich, getrieben von der technischen Weiterentwicklung der Systeme, in einem ständigen Wandel. Untersuchungen werden von mir nach den neuesten Erkenntnissen und aktuellen Methoden durchgeführt.

Der Forensic sind aber auch technische Grenzen gesetzt. Bei gut gesicherten und stark verschlüsselten Systemen ist es auch heute nicht möglich diese zu untersuchen, auch wenn Hollywood uns immer wieder vom Gegenteil überzeugen möchte.

Das Grundprinzip, den Untersuchungsgegenstand (Netzwerke, Speichermedien etc.) unverändert zu lassen, ist nicht immer möglich. In diesen Fällen ist eine noch intensivere und detailliertere Dokumentation des Untersuchungsprozesses und der durch diesen Prozess verursachten Veränderungen am Untersuchungsgegenstand notwendig.

Analog zur Aussage 3 der Heisenbergschen Unschärferelation

„Die Messung der Position eines Quantenobjektes ist zwangsläufig mit einer Störung seines Impulses verbunden, und umgekehrt.“
Quelle:  https://de.wikipedia.org/

gilt:

„Am Ende können wir feststellen, dass der Untersuchungsgegenstand untersucht wurde.“

Hier ein paar Links zur weiteren Recherche zum Thema

https://www.digitalforensics.com/
https://de.wikipedia.org/wiki/IT-Forensik

https://computer-forensik.org/

https://www.digitalforensics.com/


Mediation/Schiedsgutachten

Oft sind es die kleinen Missverständnisse und Differenzen über Details aber auch unzureichende vertragliche Verabredungen, die ein IT-Projekt an den Rand des Scheiterns bringen.

Neben einem  Schiedsgericht ist die Mediation in solchen Fällen eine Möglichkeit, eine teure und langwierige Auseinandersetzung vor Gericht zu vermeiden.

Die Mediation stellt den Versuch einer gemeinsamen Konfliktlösung dar, bei der eine zukunftsorientierte Basis der weiteren Zusammenarbeit gesucht wird, um das begonnene Projekt doch noch zu einem erfolgreichen Abschluss zu bringen oder zumindest, unter Berücksichtigung aller Interessen, ein einvernehmliches Ende zu beschließen.

Eine Mediation bietet sich insbesondere dann an, wenn der Konflikt noch nicht vollends eskaliert ist und das Ziel einer Auseinandersetzung eigentlich nicht der endgültige Schlussstrich und das Scheitern eines Projektes ist, sondern die Klärung von Ursachen und der Wille, gemeinsam eine tragfähige Basis für eine erfolgreiche Zusammenarbeit in der Zukunft zu erarbeiten. Denn nach einem Gerichtsverfahren sind die Parteien oft nicht mehr gewillt, miteinander eine gemeinsame und konstruktive Lösung zu suchen.

Ich möchte Ihnen helfen, Ihren Diskurs auf einer Sachebene zu führen.

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DE.Justiz.f4a350c4-f316-493c-985f-c4303d3981f6.b789

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